Kulturförderrichtlinien

Referat für Kultur- und Sportförderung

Referatsdarstellung und -struktur

Das Referat Kultur- und Sportförderung handelt als beratendes und anhörendes Organ des Studierendenkonvents (StuKo). Es besteht aus einem/einer Referenten/in (gleichzeitig auch Ausschussvorsitzende/r) und dem Kultur-und Sportförderausschuss, bestehend aus vier Mitgliedern, (ein/e studentische/r Vertreter/in je Fakultät). Sie werden durch den StuKo in ihr Amt entsendet. Der/die ReferentIn bespricht eingehende Förderanträge mit dem Ausschuss und gibt Förderempfehlungen an den StuKo weiter.

Referatsaufgaben laut Geschäftsordnung des StuKo

„Das Referat hat die Aufgabe studentische Kultur an der BUW und in Weimar zu fördern. Insbesondere sollen Studierende zu Eigeninitiative angeregt werden, die über den Lehrbetrieb hinausgeht. Das Referat soll eine kompetente und intensive Beratung bei Antragstellenden und gegebenenfalls Unterstützung bei der Organisation kultureller Veranstaltungen gewährleisten. An den StuKo gestellte Förderungsanträge im kulturellen und sportlichen Rahmen werden zuerst von diesem Referat geprüft. Dem StuKo bzw. StuKo-Vorstand ist eine Förderungsempfehlung zu geben, bevor über die Anträge in der StuKo-Sitzung entschieden wird. Veranstaltungen, wie Lesungen, Filmabende, Ausstellungen oder Vortragsreihen, können von diesem Referat selbst durchgeführt werden.“ (GO des StuKo der Bauhaus-Universität Weimar §17, Abs. 2, Satz F)

Referatsziele

Die Förderungen dienen dem Ziel, künstlerische und sportliche Tätigkeiten, vielfältige kulturelle Angebote und die kreative Betätigung verschiedener Gruppen aktiv zu unterstützen. Dies soll eine Identifikation der Studierenden mit der Bauhaus-Universität Weimar oder der Hochschule für Musik (HfM) schaffen und einen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit des StuKo leisten. Die Antragstellenden sollten Mitglieder der Bauhaus-Universität sein. Kooperationen mit der HFM oder Externen sind natürlich möglich. Gefördert werden Projekte (Aktivitäten) von Gruppen oder einzelnen AkteurInnen. Die Vorhaben sollen allen Interessengruppen offen zugänglich sein und sich an Studierende wenden.


Förderfähigkeit von Projekten

Förderfähig sind:

  1. (Kultur-) Projekte, …
    1. die künstlerische Selbstbetätigung und freie Kulturarbeit vermitteln
    2. die zur Vernetzung der Kulturaktivitäten in und über Weimar hinaus beitragen
    3. die zur Integration ausländischer Studierender/Kulturarbeit sowie zur Begegnung mit anderen Kulturen beitragen
    4. die das studentische Interesse ansprechen und durch ihre Innovation die Kulturaktivität Studierender bereichern
  2. Sport-Projekte zur Vermittlung und Anregung sportlicher Aktivitäten
  3. Im Speziellen:
    1. Material-, Technik-, Druckkosten
    2. Kosten für den Transport von Material/Technik
    3. Teilnahmegebühren (Sport)

Nicht förderfähig sind:

  1. Vorhaben mit kommerziellem Hintergrund
  2. Vorhaben, die vordergründig politische/ religiöse Ziele verfolgen
  3. Aktivitäten, die als studienbegleitend statt finden oder mit Schein/Credits honoriert werden
  4. Benefiz-Veranstaltungen, die zur Vorfinanzierung eines Projekts dienen
  5. Veranstaltung, die zur Bewerbung Dritter dienen
  6. Raummieten
  7. Aufwandsentschädigung/Honorare
  8. Reise- und Unterbringungskosten
  9. Nahrungsmittel und Verpflegung

Formate der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Anspruch und der Wirkung des Projektes bzw. der Antragstellenden. Dies wird bemessen anhand der zuvor genannten Ziele, den Erfahrungswerten des Ausschusses und der Höhe des zur Verfügung stehenden Geldes. Die bewilligte Zuwendungshöhe kann daher von der beantragten Fördersumme abweichen. Die Zuwendung kann in Form von Kultur- oder Sportförderung sowie passiver Förderung erfolgen, die wie folgt unterteil sind:

Kulturförderung:

Einzelveranstaltungen: bis 250 Euro
Veranstaltungsreihen*: bis 500 Euro
*mehrere Veranstaltungen innerhalb eines Semesters/Jahres

Sportförderung**:

Teilnahme eines Teams an Wettkämpfen: bis 150 Euro
Teilnahme von Einzelpersonen an Wettkämpfen: bis 50 Euro
**Sportförderung gilt auch für Anhängermieten bei Transport von z.B. Ruderbooten.

Passive Förderung:

Passive Förderung umfasst die Nutzung der Infrastruktur der M18 oder beratende Unterstützung. Dafür ist jedoch vorher dringend eigenständige Rücksprache mit den jeweilig verantwortlichen Personen (Referenten, Initiativen, Fachschaftsräte) erforderlich.


Verfahrensablauf und Fristen

Schritte zur Einreichung eines Kultur- oder Sportförderantrags:

  1. Ausfüllen des Kostenrückerstattungs-Antrag
  2. Einreichung bei der Geschäftsführung zu den regulären Öffnungszeiten, oder im Fach „Kulturförderung“. In Notfällen kann auch ein Scan an kulturfoerderung@m18.uni-weimar.de gesendet werden.
  3. Während der Semesterferien sind keine Anträge möglich. Im Dezember endet aus Gründen der Haushaltslegung die letzte Antragsfrist am 10. Dezember.
  4. Anträge für das jeweilige Wirtschaftsjahr sind mindestens einen Monat vor Beginn des Projekts einzureichen. Im Nachhinein eingereichte Anträge für bereits vergangene Veranstaltungen können nicht gefördert werden.

Schritte zur Bewilligung eines Antrags

  1. Besprechung der eingereichten Förderanträge im Ausschuss
  2. Sitzungen finden etwa einmal im Monat, in der Marienstraße 18, statt. Der Ausschuss behält sich vor, bei Nachfragen die antragstellende Person zu einem persönlichen Gespräch zu laden (per Mail oder Anruf).
  3. Der Referatsvorsitz spricht dem StuKo eine Entscheidungsempfehlung aus
  4. Der StuKo hört die Empfehlungen an und beschließt über die endgültige Fördersumme. Das Beschlussergebnis sowie nötige Informationen werden der antragstellenden Person durch das Referat zeitnah bekannt gegeben (per Mail).

Schritte zur Auszahlung der bewilligten Fördersummen:

  1. Die vom StuKo bewilligten Summen werden erst nach Einreichung eines Kostenrückerstattungsformulars ausgezahlt.
  2. Ausfüllen eines Kostenrückerstattungsformulars
  3. Alle Ausgaben sind mit Originalrechnungen zu belegen und bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Veranstaltung/ des Projekts einzureichen,
  4. Bei nicht einhalten der Fristen verfällt die Fördersumme, der/die Antragstellende hat keine Ansprüche mehr hierauf
  5. Rechnungen/Quittungen sind nur dann zulässig, wenn sie auf den Zeitraum nach der Bewilligung des Förderantrags datiert sind
    Abgabe des Kostenrückerstattungsformulars im StuKo-Büro
  6. Einreichung bei der Geschäftsführung zu den regulären Öffnungszeiten oder im Fach: „Finanzen“

Anforderungen des Kultur- und Sportförderausschusses:

Vor der Veranstaltung:

  • Rechtzeitige Einladung des Referats zu den Veranstaltungen unter kulturfoerderung@m18.uni-weimar.de (mindestens eine Woche zuvor)
    Werbe-PDF oder Facebook-Einladung mitsenden
  • Die Veranstaltung kann über das Referat Informationsverbreitung und Öffentlichkeitsarbeit des StuKo zusätzlich beworben werden. Hierfür bitte direkten Kontakt unter informationsverbreitung@m18.uni-weimar.de

Während der Veranstaltung:

  • Der StuKo muss als Förderer in Form des StuKo- oder Kulturförder-Logos auf Postern, Flyern und in der Werbung für die Veranstaltung erkennbar sein (Logo-Download hier)

Nach der Veranstaltung:

  • Fotos und Berichterstattungen zum Projekt werden von den Veranstaltenden als Nachweis und zur Verwendung für Dokumentations- und Werbezwecke an das Referat gesendet

Allgemeines:

  • Insgesamt darf nicht mehr als ein Förderantrag pro Projekt und Haushaltsjahr gestellt werden.
  • Die genehmigten Fördersummen gelten nur bis Ende des jeweiligen Haushaltsjahres, das Mitte Dezember schließt. Bis dahin nicht abgeholte Gelder verfallen und können nicht mehr in Anspruch genommen werden.
  • Die Fördersummen für Sportförder- und Kulturförder-Einzelveranstaltungen verfallen zudem spätestens sechs Wochen nach Veranstaltungsende. Bei Kulturförderreihen gilt das gleiche ab der letzten Veranstaltung im Haushaltsjahr.
  • Wurden bereits Gelder beim StuKo für das Projekt bewilligt (beispielsweise durch eine Initiative), ist eine Förderung über das Referat Kultur- und Sportförderung nicht mehr möglich.
  • Eine Förderung durch Dritte ist natürlich erwünscht. Dem Ausschuss/StuKo muss hierüber eine detaillierte Übersicht gegeben werden.
  • Der Ausschuss/StuKo nimmt sich das Recht, die Fördersumme an bestimmte Bedingungen zu knüpfen oder auf bestimmte Ausgabeposten zu beschränken.
  • Die Zuwendungen sind wirtschaftlich, sparsam und entsprechend dem im Antrag ausgewiesenen Zweck zu verwenden.
  • Bei Falsch- oder Nichteinhalten der Regularien behält sich der Förderausschuss/StuKo vor, die Förderung wieder zurück zu ziehen.
  • Der Ausschuss/StuKo behält sich das Recht vor, in besonderen Fällen von seinen Richtlinien ab zu weichen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Bei Fragen könnt ihr euch immer gerne an das Referat Kultur- und Sportförderung wenden: kulturfoerderung@m18.uni-weimar.de

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