Das Konzil ist das höchste studentische Gremium, in dem alle gewählten Vertreter*innen aus allen gewählten oder entsendeten Gremien zusammenkommen. Die Hauptfunktion des Konzils ist die Informationsweitergabe und -zusammenführung aus allen Gremien und die Lösungsfindung für Probleme der gesamten Studierendenschaft.
Stimmberechtigt sind im Konzil alle gewählten Mitglieder des Studierendenrates sowie zwei Mitglieder aus dem Senat und den drei Fakultätsräten, alle anderen Mitglieder haben Rederecht. Vertreter*in nach außen und Vorsitzende*r des Konzils ist der*die Vorsitzende*r des Studierendenrates. Das Konzil tagt in der Regel zwei- bis dreimal im Semester.
Das Studierendenkonzil hat folgende Aufgaben:
- Beschluss grundsätzlicher Angelegenheiten der Studierendenschaft sowie Änderungen der Satzung der verfassten Studierendenschaft
- Wahl der Vertreter*innen der Studierendenschaft in die sonstigen , die Gesamtinteressen der Studierendenschaft berührenden Organen und Gremien (u.a. Hochschulrat, Prüfungsausschuss, Bibliotheksausschuss, Konferenz Thüringer Studierendenschaften)
- Information und Auskunft über seine Arbeit vor der Studierendenschaft