Kulturförderung

Das Referat Kulturförderung (KuFö) des Studierendenkonvent verteilt jährlich eine bestimmte Summe an Fördermitteln für studentische Projekte außerhalb der regulären Lehre. Wir möchten Studierende zur Eigeninitiative anregen und für Aktionen, die außercurricular statt finden unterstützen. Das Referat fördert dadurch die studentische Kultur der Bauhaus-Universität und Weimars. Studierende der Bauhaus-Universität können Förderungsanträge für kulturelle oder sportliche Projekte einreichen. Das Referat Kulturförderung, bestehend aus studentischen Vertreter:innen verschiedener Fakultäten, berät sich zu den Anträgen und spricht dem StuKo seine Empfehlung aus.

Zu erreichen sind wir immer unter kulturfoerderung@m18.uni-weimar.de

oder über Instagram unter https://www.instagram.com/kufoe_stuko/

 

Förderformate - Was gibt es?

Kulturförderung:
Einzelveranstaltungen: bis 250 Euro
Veranstaltungsreihen*: bis 500 Euro
*mehrere Veranstaltungen innerhalb eines Jahres

Sportförderung**:
Einzel-Antrag eines Teams: bis 200 Euro
Teilnahme von Einzelpersonen an Wettkämpfen: bis 50 Euro
**Sportförderung gilt auch für Anhängermieten bei Transport von z.B. Ruderbooten.

Passive Förderung:
Passive Förderung umfasst die Nutzung der Infrastruktur der M18 sowie ideelle Förderung in Form von Unterstützung für die Bewerbung eurer Aktion. Es ist in jedem Fall nötig vorher eigenständig Rücksprache mit den jeweilig verantwortlichen Personen (Referenten, Initiativen, Fachschaftsräte) zu halten.

Veranstaltungen, wie Lesungen, Filmabende, Ausstellungen oder Vortragsreihen, können durch das Referat selbst durchgeführt werden.

Antrags-Dokumente - Wie beantragt ihr Förderung?

Wenn ihr eine Förderung beantragen wollt, füllt bitte das folgende Antragsformular in gedruckter Form aus und reicht es fristgemäß (mindestens 1 Monat vor Beginn des Projektes) im Büro des StudierendenKonvents (Marienstraße 18, Obergeschoss, StuKo-Büro) ein. Lest euch bitte immer auch die Richtlinien durch, damit euer Antrag so problemlos wie möglich bei uns bearbeitet werden kann.

Förderantrag Kultur und Sport ab 2019

Bei erfolgreichem Antrag - Wie bekommt ihr das Geld?

Die vom StuKo bewilligten Gelder werden erst auf Vorlage entsprechender Rechnungen und Zahlungsnachweise an die AntragstellerInnen ausgezahlt. Hierzu verwendet ihr bitte folgendes Dokument. Reicht das ausgefüllte und mit den Originalbelegen versehen Dokument beim Referat Finanzen ebenfalls im StuKo-Büro, Marienstraße 18, Dachgeschoss, im Schubfach "Finanzen" oder bei der Geschäftsführerin ein.

Formular zur Erstattung von Auslagen (smart PDF)

Förderrichtlinien - Alles nochmal im Detail!

Alles was hier beschrieben steht, findet ihr auch detaillierter in unseren Richtlinien. Bitte lest sie euch gut durch, um keine Deadlines zu verpassen oder uns zusätzliche Arbeit zu bereiten.

Kulturförderrichtlinien ab 2020

Funding guidelines in english